ABBILDUNG DES INFEKTIONSSCHUTZGESETZ IfSG IN SAP

ZUR EINDÄMMUNG DER AUSBREITUNG DES CORONAVIRUS MACHEN DIE BEHÖRDEN VERSTÄRKT VON DEN IM INFEKTIONSSCHUTZGESETZ (IfSG) ERFORDERLICHEN SCHUTZMASSNAHMEN GEBRAUCH.


Dazu gehört auch die Absonderung (Quarantäne) von Krankheits- und Ansteckungsverdächtigen. Durch die Absonderung wird nicht nur die Bewegungsfreiheit infektiöser oder vermutlich infektiöser Personen zeitweilig eingeschränkt; bei Erwerbstätigen geht damit häufig auch das Risiko des Verdienstausfalls einher. Wer Verdienstausfall erleidet, erhält eine Entschädigung nach § 56 IfSG. Die Entschädigung bemisst sich für die ersten sechs Wochen nach dem Verdienstausfall.

FACHLICHE ANFORDERUNGEN QUARANTÄNE

 

  • Die betroffene Person hat Anspruch auf Entschädigung des Verdienstausfalls (Netto Arbeitsentgelt).
  • Die Entschädigung ist steuer-und beitragsfrei, keine Beiträge zur ZVK.
  • Sie unterliegt dem Progressionsvorbehalt und ist in der Zeile 15 der Lohnsteuerbescheinigung und im Lohnkonto auszuweisen.
  • Für den Zeitraum besteht die Versicherungspflicht in den gesetzlichen SV Sparten (KV, RV, AV, PV) fort.
  • SV Beiträge werden berechnet auf Basis des ausgefallenen laufenden SV Bruttos. Der Arbeitgeber trägt gemäß §57 IfSG die gesamten Beiträge. Arbeitnehmeranteile zu den SV Beiträgen entstehen nicht.
  • In den ersten 6 Wochen ist der Arbeitgeber für die Zahlung der Entschädigung und der SV Beiträge zuständig.
  • Die zuständige Behörde erstattet dem Arbeitgeber die Entschädigungszahlung und die SV Beiträge.
  • Ab der 7.Woche verringert sich der Anspruch. Die Zahlungen der Entschädigung und der SV Beiträge werden von der zuständigen Behörde durchgeführt.

FACHLICHE ANFORDERUNGEN BETREUUNG KIND

 

  • Ist relevant, wenn Einrichtungen zur Betreuung von Kindern oder Schulen von der zuständigen Behörde zur Verhinderung der Verbreitung von Infektionen geschlossen werden. Die Inan-spruchnahme ist nur möglich, wenn die Betreuungseinrichtung nicht ohnehin geschlossen wäre (z.B. aufgrund von Schulferien).
  • Grundsätzlich entsprechen die fachlichen Anforderungen denen der Quarantäne.
  • Die Entschädigung beträgt abweichend 67% des entstandenen Verdienstausfalls, für einen vollen Monat wird höchstens ein Betrag von 2.016,00€ gewährt.
  • Die SV Beiträge werden abweichend auf 80% des ausgefallenen SV Bruttos berechnet, d.h. Kappung auf die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze der SV Sparte und dann Reduzierung auf 80%.
WIR BIETEN
 
  • Projektmanagement inkl. Checklisten und Dokumentation
  • Einrichtung der Abwesenheiten
  • Einrichtung der Lohnarten
  • Fiktivlauf nach SAP-Standard im Schema einrichten
  • Abgleich der SAP Standardschemen und -regeln
  • Anpassung Entgeltformular nach SAP-Standard mit Andruck der Bemessungsbrutti und Entschädigung nach IfSG gem. EBV
  • Testbegleitung
  • Teilnahme an einer Onlineschulung
OPTIONAL (NACH AUFWAND)
 
  • Anpassung von kundeneigenen Schemen und Regeln
  • individuelle Anpassungen (z.B. bei Stundenlöhnern…)
 
RAHMENBEDINGUNGEN
 
  • aktueller Patchstand zum Projektstart
  • geeignete Testumgebung
  • Systemzugang zum Termin inkl. aller erforderlichen Berechtigungen
  • Verfügbarkeit des Ansprechpartners beim Kunden
 

NUTZEN SIE UNSER IfSG PAKET FÜR € 2.990,-

2020_Factsheet_IfSG_II.pdf
PDF-Dokument [272.0 KB]

 

Bereiten Sie sich zeitnah vor, wenn eine Abrechnung nach dem Infektionsschutzgesetz für Ihre Mitarbeiter in Frage kommt. Profitieren Sie von unserem Know-how bei der Umsetzung Ihrer Anforderungen in der Personalwirtschaft.

 

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Füllen Sie einfach das Formular mit Ihren Kontaktdaten aus und wir kommen auf Sie zu!

Ihre Formularnachricht wurde erfolgreich versendet.
Sie haben folgende Daten eingegeben:

Ich benötige Unterstützung bei der Einrichtung des Infektionsschutzgesetzes in SAP:

Bitte korrigieren Sie Ihre Eingaben in den folgenden Feldern:
Beim Versenden des Formulars ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es später noch einmal.

Hinweis: Felder, die mit * bezeichnet sind, sind Pflichtfelder.


Anrufen

E-Mail

Anfahrt