ABBILDUNG DES INFEKTIONSSCHUTZGESETZ IfSG IN SAP
ZUR EINDÄMMUNG DER AUSBREITUNG DES CORONAVIRUS MACHEN DIE BEHÖRDEN VERSTÄRKT VON DEN IM INFEKTIONSSCHUTZGESETZ (IfSG) ERFORDERLICHEN SCHUTZMASSNAHMEN GEBRAUCH.
Dazu gehört auch die Absonderung (Quarantäne) von Krankheits- und Ansteckungsverdächtigen. Durch die Absonderung wird nicht nur die Bewegungsfreiheit infektiöser oder vermutlich infektiöser Personen
zeitweilig eingeschränkt; bei Erwerbstätigen geht damit häufig auch das Risiko des Verdienstausfalls einher. Wer Verdienstausfall erleidet, erhält eine Entschädigung nach § 56 IfSG. Die Entschädigung
bemisst sich für die ersten sechs Wochen nach dem Verdienstausfall.
FACHLICHE ANFORDERUNGEN QUARANTÄNE
FACHLICHE ANFORDERUNGEN BETREUUNG KIND
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