SAP und Kurzarbeit

Wir richten Ihr SAP-System ein, so dass Sie für den Fall der Fälle vorbereitet sind

 

Muss ein Unternehmen aus betrieblichen Gründen wegen der Coronavirus-Pandemie zeitweilig den Betrieb reduzieren oder gar schließen, können Arbeitgeber über Kurzarbeitergeld (KuG) finanzielle Unterstützung erhalten.

 

Treten Lieferengpässe ein, bleiben Aufträge aus, kann nur eingeschränkt oder gar nicht gearbeitet werden? In solchen Fällen kann die betriebsübliche Arbeitszeit verkürzt werden und Kurzarbeitergeld beantragt werden. Rüsten Sie sich und setzen sich am besten so schnell wie möglich mit dem Thema auseinander und bereiten Sie schon jetzt den Bezug von Kurzarbeitergeld vor, um bei Bedarf kurzfristig handeln zu können.

 

Die Abbildung im SAP-System übernehmen wir für Sie. Wir sind bereit und setzen Ihr SAP HCM entsprechend auf.

 

 

Die Bundesregierung hat Neuregelungen beschlossen, die den Zugang erleichtern

 

GESETZ ZUR BEFRISTETEN KRISENBEDINGTEN VERBESSERUNG DER REGELUNGEN FÜR DAS KURZARBEITERGELD

 

Unternehmen bekommen in dieser besonderen Situation Unterstützung, damit sie Entlassungen vermeiden und sie zusammen mit ihren Beschäftigten nach der Krise unmittelbar wieder durchstarten können. So sichern wir gemeinsam Arbeitsplätze. Dazu werden die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld erleichtert:

 

  • Es reicht, wenn 10 Prozent der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sind, damit ein Unternehmen Kurzarbeit beantragen kann. Sonst muss mindestens ein Drittel der Beschäftigten betroffen sein.
  • Sozialversicherungsbeiträge werden bei Kurzarbeit von der Bundesagentur für Arbeit vollständig erstattet.
  • Kurzarbeitergeld ist auch für Beschäftigte in Zeitarbeit möglich.
  • In Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet.
  •  

Diese Erleichterungen werden rückwirkend zum 1. März in Kraft treten und auch rückwirkend ausgezahlt. Ansprechpartnerin ist die Agentur für Arbeit vor Ort. Die Änderungen, die in das Gesetz aufgenommen werden, sind befristet und gelten bis 31. Dezember 2021.
 

Quellen:


Aktueller Stand zur Kurzarbeit während der Coronakrise [Stand:16.03.2020] https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/mit-kurzarbeit-gemeinsam-beschaeftigung-sichern.html
Weitere Informationen auf der Home Page der Agentur für Arbeit [Stand: 18.03.2020] https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

 

 

Zögern Sie nicht und lassen Sie sich von uns beraten. Profitieren Sie von unserer Erfahrung - wir haben Erfahrung aus mehr als 100 KUG-Projekten.

 

 

 

Sebastian Manthei steht Ihnen gerne für Fragen unter 040-325248-54 zur Verfügung.

Wieviel Ihr Unternehmen mit dem Kurzarbeitergeld spart, sehen Sie in unserem entwickelten Report.
Kosteneinsparung durch Kurzarbeit: Werten Sie Ihre Zahlen mit unserem Report aus.
OSC-SAP_Kostenersparnis durch Kurzarbeit[...]
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