EU-Verordnungen zur Terrorismusbekämpfung

 

Seit dem Anschlag auf das World Trade Center, die 9/11 Katastrophe, reißen die Anschläge durch Terroristen nicht ab. Jedes Jahr kommt es zu neuen Anschlägen, oft durch Al Kaida, aber auch durch die Eta, die IRA, die Taliban und andere Gruppierungen. Um Terroristen den finanziellen Nährboden zu entziehen wurden EU-Verordnungen erlassen. Diese stellen alle Geschäftsbeziehungen mit Terrorverdächtigen unter Strafe.

Durch die EU-Verordnungen zur Terrorismusbekämpfung (EG 881/2002 und 2580/2001 ) sind alle Unternehmen zu sehr komplexen Prüfmaßnahmen verpflichtet, damit verbotene Geschäftskontakte erkannt und verhindert werden können. Alle Personen- und Firmendaten, auch die inländischer Partner, sind davon betroffen. In unregelmäßigen Abständen werden Listen mit Daten von Terrorverdächtigen Personen und Gesellschaften veröffentlicht. Diese müssen mit Ihren eigenen Kunden, Interessenten und Mitarbeiterdaten verglichen werden.

 

Werden diese Verordnungen nicht beachtet und Geschäfte mit Personen auf den sogenannten Sanktionslisten angebahnt oder gar durchführt, so drohen empfindliche Strafen. Zum einen werden Verstöße als Embargoverstöße behandelt, bei denen Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren drohen, zum anderen können die Konsequenzen das eigene Unternehmen in die Insolvenz führen.

Mit OSC „SmartCompliance" bieten wir Ihnen auf Basis des Sanktionsmonitors unseres Partners FORMAT eine Integration der Compliance-Prüfung in Ihre SAP-Geschäftsprozesse. Administrieren Sie alle wichtigen Funktionen aus SAP.


Anrufen

E-Mail

Anfahrt